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Bei der Berechnung unserer Leistungen halten wir uns streng
an die Gebührenordnung für Tierärzte vom 28.7.1999.
Diese können Sie gerne bei uns erfragen oder unter www.tieraerzteverband.de ersehen.

Um die Kosten für Laboruntersuchungen Ihres Tieres möglichst niedrig zu halten, können wir die Laborrechnung direkt in der Praxis abrechnen. Dies erspart Ihnen bis zu 20% der Laborkosten.
Einzige Bedingung hiefür ist die Bezahlung bei Inauftraggabe. Ansonsten ist die Abrechnung über das Labor ebenso möglich.

Zur Entlohnung unserer Leistungen, haben sie die Möglichkeit in bar oder per ec-Karte zu bezahlen, denn wir möchten unsere gesamte Arbeitszeit Ihrem „Sorgenkind“ widmen, und nicht dem immensen Aufwand eines Rechnungs- und Mahnwesens.